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Förderung für die Badsanierung mit Haustechnik Arne Nissen GmbH – Zuschüsse prüfen und Umbau umsetzen

Welche Fördermöglichkeiten gibt es für den Badumbau?

Eine Badsanierung schafft mehr Komfort, reduziert Barrieren und kann den Wert Ihrer Immobilie steigern. Für bestimmte Umbaumaßnahmen stehen Zuschüsse und zinsgünstige Kredite zur Verfügung. Dazu gehören Förderungen der KfW sowie Zuschüsse der Pflegekasse. 

Entscheidend ist der richtige Zeitpunkt: Die meisten Förderanträge müssen vor Beginn der Sanierungsarbeiten gestellt werden. Wer sein Badezimmer modernisieren oder barriereärmer umbauen möchte, sollte die Fördermöglichkeiten deshalb frühzeitig prüfen. 

Haustechnik Arne Nissen GmbH unterstützt Sie dabei die geplanten Maßnahmen fachgerecht umzusetzen. 

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Welche Förderungen gibt es?

Für die Modernisierung oder den barriereärmeren Umbau eines Badezimmers gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten. Welche Förderung genutzt werden kann, hängt von der geplanten Maßnahme und den persönlichen Voraussetzungen ab.

KfW-Zuschuss

Die KfW unterstützt Maßnahmen, die Barrieren im Badezimmer reduzieren. Förderfähig können beispielsweise bodengleiche Duschen, mehr Bewegungsfläche oder weitere Anpassungen für ein leichter nutzbares Badezimmer sein.

Der Zuschuss muss vor Beginn der Arbeiten beantragt werden. 

KfW-Kredit

Für umfangreichere Sanierungen kann ein zinsgünstiger Kredit der KfW infrage kommen. Er eignet sich für barrierereduzierende Umbaumaßnahmen und kann unabhängig vom Alter der Bewohner genutzt werden.

Auch hier gilt: Der Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden.

Zuschuss der Pflegekasse 

Liegt ein anerkannter Pflegegrad vor, kann die Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bezuschussen. 

Dazu zählen beispielsweise: 

  • der Einbau einer bodengleichen Dusche 
  • Haltegriffe 
  • zusätzliche Bewegungsflächen 
  • weitere Umbauten, die den Alltag und die häusliche Pflege erleichtern 

Der Zuschuss setzt einen bewilligten Pflegegrad voraus. Der Antrag muss vor der Umsetzung gestellt werden.

Leistungen der Krankenkasse 

Eine komplette Badsanierung wird von der Krankenkasse in der Regel nicht übernommen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sie jedoch einzelne medizinisch notwendige Hilfsmittel bezahlen. 

Dazu gehören zum Beispiel: 

  • Haltegriffe 
  • Duschsitze 
  • Toilettensitzerhöhungen 

Welche Leistungen möglich sind, hängt von der medizinischen Notwendigkeit und der jeweiligen Krankenkasse ab. 

Wer ist förderberechtigt und welche Voraussetzungen gelten?

Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Förderprogramm. Einige Anforderungen gelten jedoch bei vielen Förderungen. 

Dazu gehören unter anderem: 

  • Antragstellung vor Beginn der Sanierungsarbeiten 
  • Einhaltung der jeweiligen Förderbedingungen 
  • fachgerechte Ausführung durch einen qualifizierten Handwerksbetrieb 
  • Nachweis der durchgeführten Maßnahmen nach Abschluss der Arbeiten 

Für Zuschüsse der Pflegekasse ist zusätzlich ein anerkannter Pflegegrad erforderlich. Bei KfW-Förderungen müssen die technischen Anforderungen des jeweiligen Programms eingehalten werden.

So beantragen Sie die Förderung

Der Ablauf einer geförderten Badsanierung ist in den meisten Fällen ähnlich

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1. Fördermöglichkeiten prüfen 

Zuerst wird geklärt, welche Förderprogramme zu Ihrem Vorhaben passen.

2. Angebot erstellen lassen 

Die geplanten Maßnahmen werden von einem Fachbetrieb aufgenommen und kalkuliert. Sie erhalten ein konkretes Angebot für Ihre Badsanierung.

3. Antrag stellen 

Der Förderantrag wird vollständig eingereicht. Warten Sie die Bewilligung ab, bevor die Arbeiten beginnen oder verbindlich beauftragt werden.

4. Sanierung durchführen

Nach der Förderzusage setzt Haustechnik Arne Nissen GmbH die geplanten Maßnahmen fachgerecht und entsprechend den Fördervorgaben um.

5. Nachweise einreichen

Nach Abschluss der Arbeiten werden die erforderlichen Unterlagen beim jeweiligen Fördergeber eingereicht.

6. Zuschuss erhalten

Nach erfolgreicher Prüfung wird der Zuschuss ausgezahlt oder der bewilligte Kredit bereitgestellt.

FAQ

Je nach Vorhaben kommen KfW-Zuschüsse, KfW-Kredite oder Zuschüsse der Pflegekasse infrage. In einzelnen Fällen kann die Krankenkasse außerdem bestimmte Hilfsmittel übernehmen.

Ja. Bei den meisten Förderprogrammen muss der Antrag vor der Beauftragung oder vor Beginn der Sanierungsarbeiten eingereicht werden.

Eine bodengleiche Dusche gehört häufig zu den förderfähigen Maßnahmen. Voraussetzung ist, dass sie die Anforderungen des jeweiligen Förderprogramms erfüllt.

Ob eine Kombination möglich ist, hängt von den jeweiligen Förderbedingungen und dem konkreten Vorhaben ab. Die Möglichkeiten sollten deshalb vor der Antragstellung geprüft werden.

Viele Förderprogramme setzen eine fachgerechte Ausführung durch einen qualifizierten Handwerksbetrieb voraus.

Je nach Förderprogramm werden unter anderem folgende Unterlagen benötigt: 

  • Angebote 
  • Antragsformulare 
  • Angaben zu den geplanten Maßnahmen 
  • Nachweise über die ausgeführten Arbeiten

Mehr lesen

Wenn Sie sich genauer über die einzelnen Förderprogramme informieren möchten, finden Sie auf den folgenden Seiten weitere Angaben: 

KfW – Barrierereduzierung, Programm 455-B: Informationen zum Investitionszuschuss für barrierereduzierende Maßnahmen

Mehr erfahren

KfW – Altersgerecht Umbauen, Programm 159: Informationen zum Förderkredit für den barrierearmen Umbau von Wohnraum 

Mehr erfahren

KfW – Barrierereduzierung: Übersicht über förderfähige Maßnahmen, Voraussetzungen und aktuelle Fördermöglichkeiten

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